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Fassung vom 06. Oktober 2017
Eingetragen als Anlage der Satzung beim Amtsgericht Stuttgart am 18. Dezember 2017
Vereinsregister-Nr.: VR 201265
Geschäfts-, Finanz- und Wahlordnung
Wein-, Obst- und Gartenbauverein
Hoheneck e.V.
Fassung vom 06. Oktober 2017
Eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart
als Anlage der Satzung am 18.12.2017
Vereins-Register-Nr.: VR 201265
§ 1 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge untergliedert in
Vollmitglied 15,00 Euro/Jahr
Familienmitgliedschaft 22,00 Euro/Jahr
Jugendmitglied 8,00 Euro/Jahr
Kinder beitragsfrei
Ehrenmitglied beitragsfrei
Fördermitglieder mindestens 10,00 Euro/Jahr
Kinder sind Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr.
Jugendmitglieder sind Kinder und Jugendliche von Beginn des 11. Lebensjahrs bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Zur Familie zählen Ehepartner ohne Kinder und Ehepartner und Alleinerziehende mit ihren Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Kinder/Jugendliche werden nach dem vollendeten 18. Lebensjahr nicht automatisch Vollmitglied, sondern müssen die Vollmitgliedschaft ordentlich beantragen. Ihnen wird vom Vorstand rechtzeitig ein Mitgliedsantrag zugesandt.
Ehrenmitglieder:
Ab dem 80. Lebensjahr und 40 Jahre Mitgliedschaft im Verein
Vorstands- und Beiratsmitglieder nach 25 Jahren aktiver Arbeit im Vorstand, Beirat und/oder Teams
Weitere Ehrenmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen. Die Mitgliederversammlung entscheidet.
Ehrenmitglieder werden in einem gebührenden Rahmen mit Urkunde und einem Präsent bedacht.
Bleiben Ehrenmitglied bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Verein.
§ 2 Aufwandsentschädigung Vorstand
Die Aufwandsentschädigung ist in der Satzung nach §3 Vergütung für die Vereinstätigkeit grundsätzlich geregelt.
Festgesetzt sind für die Vorstandschaft die folgenden Aufwandsentschädigungen
1. Vorsitzende/r 100,00 €/Jahr
2. Vorsitzender 80,00 €/Jahr
Kassenvorstand 80,00 €/Jahr
Schriftführer/in 80,00 €/Jahr
Wasserwart 80,00 €/Jahr
Vorstand Blumenschmuckteam 80,00 €/Jahr
Vorstand Organisation Lehrfahrten und Veranstaltungen 80,00 €/Jahr
Der Anspruch auf den Aufwendungsersatzanspruch aus §3 Absatz 5 der Satzung bleiben hiervon unberührt.
§ 3 Aufwandsentschädigung Beirat und Leiter der Teams
Die Aufwandsentschädigung ist in der Satzung nach §3 Vergütung für die Vereinstätigkeit grundsätzlich geregelt.
Mitglieder von Beirat und Leiter/innen der Teams erhalten Aufwendungsersatz.
§ 4 Wahlen
Eine Wahlperiode beträgt 4 Jahre.
Der Vorstand wird nach folgendem Schema gewählt:
Jahr 1: 1. Vorsitzende/r
Jahr 2: 2. Vorsitzende/r und Vorstand Organisation Lehrfahrten und Veranstaltungen
Jahr 3: Kassenvorstand und Vorstand Blumenschmuckteam
Jahr 4: Schriftführer/in und Wasserwart
Beiräte und Teams werden im 2-Jahresrythmus so gewählt, dass annähernd 50% der Beiräte und Teammitglieder neu zu wählen sind.
Sollte ein Vorstandsmitglied, Beiratsmitglied oder ein/e Leiter/in der Teams vorzeitig aus dem Vorstand ausscheiden, muss die neue Besetzung des Ehrenamtes in dieses Schema gewählt werden. Das heißt, in diesem Falle ist einmalig eine kürze Wahlperiode anzuwenden.
Die Kassenprüfer sind jedes Jahr von der Mitgliederversammlung neu zu wählen.
Diese Geschäfts- und Wahlordnung ist Teil der Satzung und tritt mit der Eintragung beim Amtsgericht Stuttgart in Kraft.
Ludwigsburg-Hoheneck, 06. Oktober 2017