• 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9

Geschäfts-, Finanz- und Wahlordnung

Download der Geschäfts-, Finanz- und Wahlordnung als PDF-Dokument

 

 

 

Fassung vom 06. Oktober 2017

Eingetragen als Anlage der Satzung beim Amtsgericht Stuttgart am 18. Dezember 2017

Vereinsregister-Nr.: VR 201265

 

 

Geschäfts-, Finanz- und Wahlordnung

 Wein-, Obst- und Gartenbauverein

Hoheneck e.V.

 


 

Fassung vom 06. Oktober 2017

Eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart

als Anlage der Satzung am 18.12.2017

Vereins-Register-Nr.: VR 201265

 


 

§ 1 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge untergliedert in

Vollmitglied 15,00 Euro/Jahr

Familienmitgliedschaft 22,00 Euro/Jahr

Jugendmitglied 8,00 Euro/Jahr

Kinder beitragsfrei

Ehrenmitglied beitragsfrei

Fördermitglieder mindestens 10,00 Euro/Jahr


Kinder sind Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr.

Jugendmitglieder sind Kinder und Jugendliche von Beginn des 11. Lebensjahrs bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Zur Familie zählen Ehepartner ohne Kinder und Ehepartner und Alleinerziehende mit ihren Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Kinder/Jugendliche werden nach dem vollendeten 18. Lebensjahr nicht automatisch Vollmitglied, sondern müssen die Vollmitgliedschaft ordentlich beantragen. Ihnen wird vom Vorstand rechtzeitig ein Mitgliedsantrag zugesandt.

Ehrenmitglieder:

Ab dem 80. Lebensjahr und 40 Jahre Mitgliedschaft im Verein

Vorstands- und Beiratsmitglieder nach 25 Jahren aktiver Arbeit im Vorstand, Beirat und/oder Teams

Weitere Ehrenmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen. Die Mitgliederversammlung entscheidet.

Ehrenmitglieder werden in einem gebührenden Rahmen mit Urkunde und einem Präsent bedacht.

Bleiben Ehrenmitglied bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Verein.

 


 

§ 2 Aufwandsentschädigung Vorstand

Die Aufwandsentschädigung ist in der Satzung nach §3 Vergütung für die Vereinstätigkeit grundsätzlich geregelt.

Festgesetzt sind für die Vorstandschaft die folgenden Aufwandsentschädigungen

1. Vorsitzende/r 100,00 €/Jahr

2. Vorsitzender 80,00 €/Jahr

Kassenvorstand 80,00 €/Jahr

Schriftführer/in 80,00 €/Jahr

Wasserwart 80,00 €/Jahr

Vorstand Blumenschmuckteam 80,00 €/Jahr

Vorstand Organisation Lehrfahrten und Veranstaltungen 80,00 €/Jahr

Der Anspruch auf den Aufwendungsersatzanspruch aus §3 Absatz 5 der Satzung bleiben hiervon unberührt.

 


 

§ 3 Aufwandsentschädigung Beirat und Leiter der Teams

Die Aufwandsentschädigung ist in der Satzung nach §3 Vergütung für die Vereinstätigkeit grundsätzlich geregelt.

Mitglieder von Beirat und Leiter/innen der Teams erhalten Aufwendungsersatz.

 


 

§ 4 Wahlen

Eine Wahlperiode beträgt 4 Jahre.

Der Vorstand wird nach folgendem Schema gewählt:

Jahr 1: 1. Vorsitzende/r

Jahr 2: 2. Vorsitzende/r und Vorstand Organisation Lehrfahrten und Veranstaltungen

Jahr 3: Kassenvorstand und Vorstand Blumenschmuckteam

Jahr 4: Schriftführer/in und Wasserwart

 

Beiräte und Teams werden im 2-Jahresrythmus so gewählt, dass annähernd 50% der Beiräte und Teammitglieder neu zu wählen sind.

Sollte ein Vorstandsmitglied, Beiratsmitglied oder ein/e Leiter/in der Teams vorzeitig aus dem Vorstand ausscheiden, muss die neue Besetzung des Ehrenamtes in dieses Schema gewählt werden. Das heißt, in diesem Falle ist einmalig eine kürze Wahlperiode anzuwenden.

Die Kassenprüfer sind jedes Jahr von der Mitgliederversammlung neu zu wählen.

 


 

Diese Geschäfts- und Wahlordnung ist Teil der Satzung und tritt mit der Eintragung beim Amtsgericht Stuttgart in Kraft.

Ludwigsburg-Hoheneck, 06. Oktober 2017

 

Drucken E-Mail

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.