Geschäfts-, Finanz- und Wahlordnung

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    Fassung vom 06. Oktober 2017

    Eingetragen als Anlage der Satzung beim Amtsgericht Stuttgart am 18. Dezember 2017

    Vereinsregister-Nr.: VR 201265

     

     

    Geschäfts-, Finanz- und Wahlordnung

     Wein-, Obst- und Gartenbauverein

    Hoheneck e.V.

     


     

    Fassung vom 06. Oktober 2017

    Eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart

    als Anlage der Satzung am 18.12.2017

    Vereins-Register-Nr.: VR 201265

     


     

    § 1 Mitgliedsbeiträge

    Die Mitgliedsbeiträge untergliedert in

    Vollmitglied 15,00 Euro/Jahr

    Familienmitgliedschaft 22,00 Euro/Jahr

    Jugendmitglied 8,00 Euro/Jahr

    Kinder beitragsfrei

    Ehrenmitglied beitragsfrei

    Fördermitglieder mindestens 10,00 Euro/Jahr


    Kinder sind Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr.

    Jugendmitglieder sind Kinder und Jugendliche von Beginn des 11. Lebensjahrs bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

    Zur Familie zählen Ehepartner ohne Kinder und Ehepartner und Alleinerziehende mit ihren Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

    Kinder/Jugendliche werden nach dem vollendeten 18. Lebensjahr nicht automatisch Vollmitglied, sondern müssen die Vollmitgliedschaft ordentlich beantragen. Ihnen wird vom Vorstand rechtzeitig ein Mitgliedsantrag zugesandt.

    Ehrenmitglieder:

    Ab dem 80. Lebensjahr und 40 Jahre Mitgliedschaft im Verein

    Vorstands- und Beiratsmitglieder nach 25 Jahren aktiver Arbeit im Vorstand, Beirat und/oder Teams

    Weitere Ehrenmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen. Die Mitgliederversammlung entscheidet.

    Ehrenmitglieder werden in einem gebührenden Rahmen mit Urkunde und einem Präsent bedacht.

    Bleiben Ehrenmitglied bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Verein.

     


     

    § 2 Aufwandsentschädigung Vorstand

    Die Aufwandsentschädigung ist in der Satzung nach §3 Vergütung für die Vereinstätigkeit grundsätzlich geregelt.

    Festgesetzt sind für die Vorstandschaft die folgenden Aufwandsentschädigungen

    1. Vorsitzende/r 100,00 €/Jahr

    2. Vorsitzender 80,00 €/Jahr

    Kassenvorstand 80,00 €/Jahr

    Schriftführer/in 80,00 €/Jahr

    Wasserwart 80,00 €/Jahr

    Vorstand Blumenschmuckteam 80,00 €/Jahr

    Vorstand Organisation Lehrfahrten und Veranstaltungen 80,00 €/Jahr

    Der Anspruch auf den Aufwendungsersatzanspruch aus §3 Absatz 5 der Satzung bleiben hiervon unberührt.

     


     

    § 3 Aufwandsentschädigung Beirat und Leiter der Teams

    Die Aufwandsentschädigung ist in der Satzung nach §3 Vergütung für die Vereinstätigkeit grundsätzlich geregelt.

    Mitglieder von Beirat und Leiter/innen der Teams erhalten Aufwendungsersatz.

     


     

    § 4 Wahlen

    Eine Wahlperiode beträgt 4 Jahre.

    Der Vorstand wird nach folgendem Schema gewählt:

    Jahr 1: 1. Vorsitzende/r

    Jahr 2: 2. Vorsitzende/r und Vorstand Organisation Lehrfahrten und Veranstaltungen

    Jahr 3: Kassenvorstand und Vorstand Blumenschmuckteam

    Jahr 4: Schriftführer/in und Wasserwart

     

    Beiräte und Teams werden im 2-Jahresrythmus so gewählt, dass annähernd 50% der Beiräte und Teammitglieder neu zu wählen sind.

    Sollte ein Vorstandsmitglied, Beiratsmitglied oder ein/e Leiter/in der Teams vorzeitig aus dem Vorstand ausscheiden, muss die neue Besetzung des Ehrenamtes in dieses Schema gewählt werden. Das heißt, in diesem Falle ist einmalig eine kürze Wahlperiode anzuwenden.

    Die Kassenprüfer sind jedes Jahr von der Mitgliederversammlung neu zu wählen.

     


     

    Diese Geschäfts- und Wahlordnung ist Teil der Satzung und tritt mit der Eintragung beim Amtsgericht Stuttgart in Kraft.

    Ludwigsburg-Hoheneck, 06. Oktober 2017

     

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